Um erfahrene Fachkräfte und forstliche Dienstleister zu finden, können Sie sich Unterstützung bei den Selbsthilfeeinrichtungen der Waldbesitzenden holen. Alternativ ermöglicht Ihnen die Forstunternehmerdatenbank der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, selbst nach einem für Sie passenden Forstprofi aus Ihrer Umgebung zu suchen. Wenn Sie Hilfe bei der Auftrags- und Vertragsgestaltung wünschen, können Sie sich auch an die Selbsthilfeeinrichtungen der Waldbesitzenden wenden. Mittels Sammelaufträgen können Sie gemeinsam mit anderen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern ein Forstunternehmen beauftragen. Dies spart Zeit und Geld. Um die Preise vergleichen zu können, sollten Sie sich immer von mehreren Unternehmern ein Angebot für die anstehenden Arbeiten unterbreiten lassen. Es empfiehlt sich, immer mit zertifizierten Forstunternehmen zusammenzuarbeiten, insbesondere wenn Ihr Wald selbst zertifiziert ist und besonderen Standards unterliegt.
Waldpflegeverträge
Wer aus räumlichen, zeitlichen oder anderen Gründen nicht in der Lage ist, seinen Wald eigenständig zu bewirtschaften, kann einen Waldpflegevertrag abschließen. Diesen bieten insbesondere die Waldbesitzervereinigungen und Forstbetriebsgemeinschaften, sowie forstliche Dienstleister an.
Die Vertragsgestaltung kann dabei ganz individuell auf Sie als Waldbesitzerin bzw. Waldbesitzer abgestimmt werden. Sie geben die Ziele für Ihren Wald vor und legen gemeinsam mit der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer fest, welche Aufgaben übernommen werden. Einzelne Maßnahmen sollten immer vorab mit Ihnen besprochen und nach Ihren Wünschen umgesetzt werden.
Arbeitsauftrag und Vertrag mit Unternehmern
Wenn Sie einen Forstunternehmen auf Ihren Waldflächen einsetzen, möchten Sie, dass alles nach ihren Vorstellungen erledigt wird. Mit einem Arbeitsauftrag beschreiben Sie die Aufgaben und Ihre Vorstellungen so konkret wie möglich und vermeiden dadurch böse Überraschungen. Dieser ist dann Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Unternehmer.
Der Vertrag zwischen Waldbesitzerin bzw. Waldbesitzer und Unternehmen sollte immer schriftlich geschlossen werden. Dies schafft Rechtssicherheit bei späteren Unstimmigkeiten und entspricht den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes.
Wer ist an den Arbeiten beteiligt und dafür verantwortlich?
z. B. Firma, Waldarbeiter, Subunternehmer
Welche waldbaulichen Ziele verfolgen Sie auf der betreffenden Fläche?
z. B.: Stabilität des Bestandes verbessern, Mischbestand begründen
Was soll genau gemacht werden?
z. B.: Holzernte, Pflanzung, Durchforstung
Wie soll es durchgeführt werden?
z. B.: Motorsäge, Harvester, Pflanzverfahren
Wo erfolgt der Eingriff?
z. B.: Bestand, Fläche, Flurkarte, Einweisung der Waldarbeiter durch den/die Waldbesitzer/in
Welchen Umfang haben die Arbeiten?
z. B.: Holzmenge in Festmeter, Fläche in Hektar, Pflanzumfang
Wann findet der Einsatz statt und wie lange dauert er?
z. B.: Termin, Arbeitsbeginn und Arbeitsende
Was gilt es besonders zu beachten?
z. B.: Besondere Gefahrensituationen, Arbeitssicherheit, sonstige Besonderheiten und Wünsche, Schutzwald
Vertretung der Vertragsparteien
fachliche und körperliche Anforderungen an die eingesetzten Arbeitskräfte
eingesetzte Arbeitsmittel müssen FPA-, GS- oder CE-geprüft sein
Arbeitssicherheit und Verkehrssicherung
Befahren von Wegen, Feuererlaubnis, Aufstellen von Waldarbeiterschutzwagen, Abfallbeseitigung
Einsatz von Subunternehmern
Durchführung der Arbeiten und Umfang der Leistungen
Regelung der Weisungsbefugnis
Abnahme und Feststellen der erbrachten Leistung
Haftung
Außerordentliche Kündigung, zum Beispiel bei Verstößen gegen die Unfallverhütungsvorschriften
Ahndung von Verstößen und Vertragsstrafen
Zertifizierung der Unternehmer
Checklisten zum Unternehmereinsatz
Bevor die Waldarbeiten beginnen, sollten Sie unbedingt den Einsatz mit der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer noch einmal durchsprechen. Sind die Arbeiten abgeschlossen, können Sie die korrekte Ausführung zum Beispiel mittels einer Checkliste überprüfen.
Angebote verschiedener Unternehmer einholen
Arbeitsauftrag und Vertrag vorbereiten und unterzeichnen
Waldarbeiten vorbereiten (wenn dies nicht der Unternehmer übernimmt)
Holzeinschlag: Grenzen und Rückegasse, sowie zu entnehmende Bäume markieren
Pflanzung: Fläche markieren, Pflanzen bestellen
Zugang und Zufahrtswege sichern
Lagerplätze für zum Beispiel Pflanzen oder Holz prüfen und festlegen
Vermarktung des anfallenden Holzes sichern
Forstunternehmer vor Ort einweisen
Arbeitsqualität
Korrekte Ausführung der Arbeiten nach Ihren Vorstellungen (Arbeitsauftrag)
Vollständige Ausführung der Arbeiten (Arbeitsauftrag)
Schäden am verbleibenden Waldbestand, beziehungsweise, benachbarten Bäumen oder Grundstücken in Fremdbesitz
Schäden an Wegen, Gräben, Böschungen, Rückegassen
Terminplan eingehalten
Bodenschutz (insbesondere nach Holzernte und Durchforstung)
Einhaltung der Fahrtrassen
Aufbau einer Reisigmatte
Schäden an Rückegassen
Keine tiefen Fahrspuren oder sonstige Schäden an den Rückegassen
Umweltschutz
Schäden an Umwelt und Natur durch Betriebsstoffe
Sonstige Umweltschäden
Arbeits- und Unfallschutz
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
Verkehrssicherung
Sicherheit beim Unternehmereinsatz
Grundsätzlich ist für den Arbeitsschutz und die Verkehrssicherung das beauftragte Unternehmen verantwortlich. Als Auftraggeberin bzw. Auftraggeber sind Sie aber dazu verpflichtet, die Unternehmerin bzw. den Unternehmer hinsichtlich der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen zu überwachen und bei allen Fragen zum Arbeitsschutz zu unterstützen. Sie können diese Aufgaben und Pflichten im Rahmen eines Waldpflegevertrages an die Fachleute übertragen. Sinnvoll ist dies jedoch nur, wenn diese über eine umfassende, forstliche Ausbildung verfügen. Wenn Sie Fragen zur Arbeitssicherheit haben, wenden Sie sich an Ihre Beratungsförsterin bzw. Ihren Beratungsförster oder an Ihre Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.
Sicherheit im Walddie Unternehmerin bzw. den Unternehmer schriftlich zu verpflichten, die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) einzuhalten, zum Beispiel als Vereinbarung im Werkvertrag und Arbeitsauftrag,
die Einhaltung der UVV während der laufenden Arbeiten zu kontrollieren,
die Unternehmwein bzw. den Unternehmer bei der Beurteilung betriebsspezifischer Gefahren und bei der Sicherstellung der Ersten Hilfe, wie beispielsweise der Rettungskette Forst, zu unterstützen.
die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen sicheren Arbeitsablauf zu schaffen, zu erhalten und zu überwachen,
sachkundige und geeignete Arbeitskräfte einzusetzen,
eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder eine entsprechende Unfallversicherung abzuschließen,
einen Aufsichtsführenden vor Ort schriftlich zu bestimmen,
die eingesetzten Arbeitskräfte in den Bestimmungen des Arbeitsschutzes zu unterweisen,
eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Weitere Informationen
Fragen kostet nichts! Unsere Beratungsförsterinnen und -förster helfen bei Fragen zu Ihrem Wald gerne weiter. Mit unserem praktischen Försterfinder können Sie schnell Ihren zuständigen Förster oder Ihre Försterin vor Ort finden.
Försterfinder