Sicherheit im Wald

Waldarbeit ist eine gefährliche Tätigkeit. Unfälle können tödliche Folgen haben. Vor allem mangelnde handwerkliche Erfahrung, fehlende Kenntnisse und Fahrlässigkeit führen immer wieder zu schweren Unfällen. Die wenigsten Unfälle passieren dabei im Zusammenhang mit schweren Forstmaschinen, sondern vielmehr während der Aufarbeitung durch fallende, hängende oder liegende Stämme und Äste. Auch ist die Waldarbeit körperlich anstrengend und schnell passieren Unfälle durch Erschöpfung oder Unachtsamkeit.

Aktualisiert am: 19.08.2024
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Seien Sie sich Ihrer Grenzen bewusst und überlassen Sie im Zweifel gefahrenträchtigere Arbeiten erfahrenen Fachkräften.

Grundsätzlich sind bei Arbeiten im Wald die Unfallverhütungssvorschriften (im Wald VSG 4.3 Forsten) der Unfallversicherungsträger (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau oder Bayerische Landesunfallkasse) einzuhalten. Dabei geht es bei der Arbeitssicherheit im Wald nicht nur um Ihre Sicherheit, sondern auch um die Sicherheit anderer Waldbesuchender. Auch dafür müssen Sie vor Beginn der Waldarbeit entsprechende Sicherheitsvorkehrungen, zum Beispiel durch Hinweisschilder oder mit Absperrbändern, treffen.

Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG 4.3 Forsten) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau externer Link

Grundsätze einer sicheren Waldarbeit

  1. Arbeiten Sie nur im Wald wenn Sie entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen haben (Schulung)
  2. Tragen Sie immer Ihre Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  3. Arbeiten Sie niemals allein im Wald
  4. Verwenden Sie nur zertifizierte und geprüfte Ausrüstung
  5. Sperren Sie den Arbeitsbereich ausreichend und ordnungsgemäß ab
  6. Übernehmen Sie nur Arbeiten, die Sie sicher meistern können. Setzen Sie bei schweren und komplizierten Aufgaben (zum Beispiel Sturm- oder Schneebruchaufarbeitung) auf erfahrene Fachkräfte oder bewährte Forstunternehmer

Immer zu zweit zur Waldarbeit

Die Waldarbeit sollte nach den Unfallverhütungsvorschriften immer zu zweit erfolgen. Vier Augen sehen mehr als zwei. Kommt es zu einem Unfall, ist immer eine Person vor Ort die Erste Hilfe leisten kann.

Rettungskette Forst

Ein Unfall lässt sich bei aller Vorsicht nicht immer ausschließen. Schnelle und kompetente Hilfe kann dann Leben retten. Für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die im Wald arbeiten, sollte ein regelmäßiger Erste-Hilfe-Kurs für die Erstversorgung selbstverständlich sein. Erst nach den Sofortmaßnahmen gilt es, schnellstmöglich weitere Rettungskräfte zum Verletzten zu lotsen. Um dies auch im schwer zugänglichen Gelände – wo die Waldarbeit meist stattfindet – zu ermöglichen, haben die Bayerische Forstverwaltung und die Bayerischen Staatsforsten feste Rettungstreffpunkte im Wald festgelegt. Sie sind wichtiger Bestandteil des Konzeptes Rettungskette Forst.

Die Rettungstreffpunkte sind flächendeckend erfasst. Dadurch ist der nächste Rettungstreffpunkt im Wald nur wenige hundert Meter entfernt. Mit einer kostenlosen „Smartphone-App“ können die Rettungstreffpunkte schnell auch per Handy abgerufen werden. Im google-play-store steht die App „Hilfe im Wald“ zum Download bereit.

Weitere Informationen zur Rettungskette Forst externer Link

Wichtig ist, den nächstliegenden Rettungstreffpunkt während des Notrufes bekanntzugeben. Sie sollten sich diesen Punkt vorab notieren und die Notiz immer bei sich tragen. Den Rettungskräften sind die Standorte der Rettungstreffpunkte bekannt, sie kommen selbständig dorthin.

Benötigt der Verletzte weiterhin Hilfe, so sollten Sie einen Lotsen, zum Beispiel einen in Ihrer Nähe arbeitenden Selbstwerber oder Wanderer, zum Rettungstreffpunkt schicken. Sollte kein Lotse greifbar sein und der Verletzte nicht alleine gelassen werden können, so beschreiben Sie den Weg vom Rettungstreffpunkt zur Unglücksstelle telefonisch.

Waldbesucherinnen und Waldbesucher schützen

Alle Bürgerinnen und Bürger haben freies Betretungsrecht im Wald. Wenn Sie im Wald arbeiten, sind Sie verpflichtet, Waldbesuchende vor davon ausgehenden Gefahren zu schützen. Waldwege, Steige, Loipen und andere Wege im Gefahrenbereich sind zu sperren. Sind Straßen, Bahnlinien oder Leitungstrassen betroffen, müssen Sie die entsprechenden Behörden informieren und die entsprechenden Schutzvorkehrungen treffen.

Der Gefahrenbereich umfasst den gesamten Fällbereich. Dieser beträgt immer mindestens zwei Baumlängen. Über Waldwege wird ein rot-weißes Absperrband gespannt. Zusätzlich wird der Weg durch das amtliche Sperrzeichen in Verbindung mit dem Zusatzschild „Holzfällung! Vorsicht Lebensgefahr“ und zwei Warnflaggen zu beiden Seiten des Schildes abgesperrt. Fällen Sie Bäume, deren Fällbereich sich in der Nähe zu einem Weg befindet, müssen Sie zusätzlich noch Posten mit Warnflaggen aufstellen, die Waldbesuchende warnen.

Weitere Informationen

Zeichnung eines bayerischen Forstbeamten (Grafik: Nicole Maushake)
Unser Tipp:

Fragen kostet nichts! Unsere Beratungsförsterinnen und -förster helfen bei Fragen zu Ihrem Wald gerne weiter. Mit unserem praktischen Försterfinder können Sie schnell Ihren zuständigen Förster oder Ihre Försterin vor Ort finden.

Försterfinder