Finanzielle Förderung der Bewirtschaftung des Waldes (WALDFÖPR)

Mit dem waldbaulichen Förderprogramm (WALDFÖPR) bietet der Freistaat Bayern Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern für eine Vielzahl waldbaulicher Maßnahmen einen attraktiven Anreiz.

Aktualisiert am: 26.08.2024
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Waldumbau ist unser Ziel

Junge Lärchen- und Buchenkeimlinge mit Erdballen in farbigen Pflanzcontainern Jan Böhm

Die vor einigen Jahren neu gefasste Richtlinie zur Förderung waldbaulicher Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald stellt einen wichtigen Bestandteil beim dringend notwendigen Umbau unserer Wälder hin zu klimatoleranteren Beständen dar. Dabei spielen das Saat- und Pflanzgut und seine Herkunft eine entscheidende Rolle. Die seit Januar 2023 gültigen Herkunfts- und Verwendungsempfehlungen stellen die Grundlage für die Förderung von Erst- und Wiederaufforstungen dar. Um diese Bestimmungen auch in der Förderung umsetzen zu können, wurden die Arbeits- und Kulturpläne sowie die dazugehörigen Merkblätter neu gefasst. Ihre Beratungsförsterin bzw. Ihr Beratungsförster vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten berät Sie ausführlich bei fachlichen Fragen und unterstützt Sie bei der Antragsstellung. Antragsberechtigt sind dabei Besitzerinnen und Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen.

Die Unterlagen und wichtigsten Informationen können Sie den nachfolgenden Links entnehmen.

WALDFÖPR 2020 - Downloads

Merkblätter

Download externer Link

Sonstiges

Download externer Link

Weitere Informationen

Zeichnung eines bayerischen Forstbeamten (Grafik: Nicole Maushake)
Unser Tipp:

Fragen kostet nichts! Unsere Beratungsförsterinnen und -förster helfen bei Fragen zu Ihrem Wald gerne weiter. Mit unserem praktischen Försterfinder können Sie schnell Ihren zuständigen Förster oder Ihre Försterin vor Ort finden.

Försterfinder