Selbst bewirtschaften
Für die Waldpflege und -bewirtschaftung benötigen Sie Kenntnisse, Fertigkeiten, Gerätschaften und Ausrüstung. Die Bayerische Forstverwaltung steht Ihnen bei der Bewirtschaftung Ihres Waldeigentums mit einem breiten Angebot zu Seite. Lassen Sie sich kostenlos beraten oder erwerben Sie forstwirtschaftliche Kenntnisse in forstpraktischen Schulungen.
Das Angebot der Bayerischen ForstverwaltungUnterstützung durch Dienstleister
Im Rahmen der staatlichen Beratung durch den/die Beratungsförster/in des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden Ihnen bestimmte waldbauliche Maßnahmen empfohlen. Können Sie diese aber nicht umsetzen, unterstützt Sie auf Wunsch die lokale Waldbesitzervereinigung oder Forstbetriebsgemeinschaft. Diese organisiert die Umsetzung mit einem Forstunternehmer, überwacht und kontrolliert die Ausführung und sorgt für eine transparente Abrechnung. Sie können aber natürlich auch selbst mit forstlichen Unternehmern zusammenarbeiten.
Unternehmerdatenbank der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft externer LinkWaldpflegevertrag
Viele forstliche Zusammenschlüsse (Waldbesitzervereinigungen, Waldbauernvereinigungen, Forstbetriebsgemeinschaften) bieten sogenannte Waldpflegeverträge an. Zusammen mit dem Förster der forstlichen Zusammenschlüsse planen Sie regelmäßig die regulär notwendigen waldbaulichen Maßnahmen. Er kümmert sich für Sie um die Durchführung aller Maßnahmen nach Ihren Entscheidungen, wie auch um alle Abrechnungen (Einnahmen und Ausgaben).
Gebühren und Kosten für einen Waldpflegevertrag hängen von den Leistungen ab, die Sie vertraglich vereinbaren. Ihr örtlicher forstlicher Zusammenschluss berät Sie gern.
Forstliche Zusammenschlüsse in BayernWald verkaufen
Natürlich können Sie Ihren Wald auch verkaufen. Wald ist aktuell ein gefragtes Grundobjekt. Der Wert eines Waldes wird von vielen Faktoren beeinflusst. Als Beispiel sind hier nur Gelände- und Bodenbeschaffenheit, Erschließung (Wege, Lagerplätze), Höhe und Qualität des Holzvorrates und Pflegezustand genannt. Es lohnt sich, einen Forstsachverständigen hinzuzuziehen, der ein (Verkehrs-) Wertgutachten erstellt. Teilweise unterstützen Sie die lokalen Waldbesitzervereinigungen/Forstbetriebsgemeinschaften bei der Suche nach Käufern.
Wald verpachten
Ebenso wie landwirtschaftlich genutzte Flächen, kann man auch Waldflächen verpachten. In der Praxis geschieht dies aber eher selten. Im Pachtvertrag werden Nutzungsrechte und Pflichten des Pächters festgesetzt. Der Verpächter erhält einen regelmäßigen Pachtzins als Vergütung für das Nutzungsrecht. Da Waldbestände langfristig bewirtschaftet werden, sind viele verschiedene Aspekte zu beachten. Empfehlenswert ist es, einen forstlichen Gutachter und einen forstlich kundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Weitere Informationen
Fragen kostet nichts! Unsere Beratungsförsterinnen und -förster helfen bei Fragen zu Ihrem Wald gerne weiter. Mit unserem praktischen Försterfinder können Sie schnell Ihren zuständigen Förster oder Ihre Försterin vor Ort finden.
Försterfinder