Finanzielle Förderung von forstlicher Infrastruktur (FORSTWEGR)

Ein Wald ohne Weg ist wie ein Haus ohne Tür. Um einen Wald zu nutzen oder zu genießen, müssen Sie ihn erreichen und sich in ihm bewegen können. Durch eine bedarfsgerechte Erschließung mit gut befahrbaren Forstwegen sind die Waldgrundstücke für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer erreichbar.

Aktualisiert am: 07.01.2025
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Holz kann auf schwerlastbefahrbaren Forstwegen einfacher und kostengünstiger transportiert werden. Waldwege erleichtern die regelmäßige Überwachung und schnelle Schadensbekämpfung bei Waldbrand oder Schädlingsbefall. Ohne forstliche Infrastruktur ist die Pflege und nachhaltige, naturnahe Nutzung der Wälder, oder auch im Ernstfall die Notrettung bei Unfällen, nicht möglich. Die Förderung einer bedarfsgerechten und naturschonenden Erschließung der Wälder ist eine wesentliche Aufgabe der Bayerischen Forstverwaltung.

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden im Rahmen der FORSTWEGR 2025:
  • Schwerlastbefahrbare Forstwege und damit unmittelbar zusammenhängende schwerlastbefahrbare Zufahrtswege (Neu- und Ausbau)
  • Schwerlastbefahrbare separate Zufahrtswege
  • Separater Bau und Ersatzneubau bzw. die Herstellung von Bauwerken, wie z. B. Brücken, oder Anlagen, wie z. B. Wendemöglichkeiten für die forstliche Infrastruktur
  • Rückewege mit festgelegtem Erschließungsgebiet
  • Reparatur von forstlicher Infrastruktur
  • Bau von Holzlagerplätzen

FORSTWEGR 2025 - Downloads

Weitere Informationen

Zeichnung eines bayerischen Forstbeamten (Grafik: Nicole Maushake)
Unser Tipp:

Fragen kostet nichts! Unsere Beratungsförsterinnen und -förster helfen bei Fragen zu Ihrem Wald gerne weiter. Mit unserem praktischen Försterfinder können Sie schnell Ihren zuständigen Förster oder Ihre Försterin vor Ort finden.

Försterfinder