Forstliche Dienstleistungen

Als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer können Sie die Bewirtschaftung Ihres Waldes selbst durchführen, für einzelne Arbeiten Dienstleister beauftragen oder die Waldbewirtschaftung vertraglich an einen Dritten übergeben.

Aktualisiert am: 09.08.2024
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Unsere Wälder prägen die bayerische Landschaft und Heimat, sie geben den Regionen ihr unverwechselbares Gesicht und sind zugleich unverzichtbarer Bestandteil eines gesunden Lebensraums. Der Wald in Bayern hat vielfältige Funktionen. Er ist Lebensgrundlage für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, schützt Menschen, Siedlungen und Verkehrswege, dient unserer Erholung und liefert den unverzichtbaren, ökologisch und ökonomisch wertvollen Rohstoff Holz. Dafür ist eine nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes notwendig.

Nachhaltige Forstwirtschaft: Das Beste für Ihren Wald
Harvester Timberjack 1470B bei der Holzernte in einem Mischbestand
Motormanuelle Holzernte (Foto: Jan Böhm)
Kultursicherung mit dem Freischneider (Foto: Jan Böhm)
Pflanzung (Foto: Jan Böhm)
Holzverkauf (Foto: Jan Böhm)
Die Waldbewirtschaftung umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten. Beispiele für im Wald anfallende Arbeiten sind:
  • Pflanzung von jungen Bäumen
  • Kultursicherungsarbeiten (z. B. Ausgrasen, Anbringen von Wuchshilfen)
  • Ernte und Transport von Holz
  • Verkauf von Holz und Forstprodukten
  • Bau und Unterhalt von Waldwegen 

Anbieter forstlicher Dienstleistungen

Nachfolgende Aufstellungen und Verweise geben einen Überblick über Anbieter von forstlichen Dienstleistungen.

Forstliche Unternehmer

Die "Forstliche Unternehmer Datenbank" bietet Ihnen Informationen zum Leistungsspektrum (Maschinenausstattung, Dienstleistungsangebot) und Kontaktangaben forstlicher Unternehmer. Überblicken Sie die gesamte Bandbreite an Angeboten, die Ihnen in den verschiedenen Regionen Bayerns oder gar deutschlandweit zur Verfügung stehen. Die Datenbank ist ein kostenfreier Informationsservice der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft.

Unternehmer-Datenbank (https://udb.bayern.de) externer Link
Hinweis:

Die Aufnahme in die "Forstliche Unternehmer Datenbank" erfolgt auf freiwilliger Basis und steht allen Anbietern von forstlichen Dienstleistungen offen. Sie erfolgt unabhängig von der Qualität und ohne Prüfung der einzelnen Dienstleistung und Angebote oder der Unternehmen. Mit dem Eintrag in die Datenbank ist keine Wertung, insbesondere keine Firmen- oder Dienstleistungsempfehlung verbunden. Weitere Informationen zu Links finden Sie im Impressum.

Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sind privatrechtliche Organisationen, die ebenfalls eine Vielzahl von Dienstleistungen anbieten. Neben dem Angebot an forstlichen Dienstleistungen erfüllen sie zusätzliche Aufgaben.

Selbsthilfeeinrichtungen für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer

Nachfolgend sind in Bayern aktive, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse aufgeführt.

Hinweis:

Die Auflistung der Links zu den Internetangeboten der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse erfolgt unabhängig von der Qualität und ohne Prüfung der einzelnen Dienstleistungen und Angebote. Mit der Auflistung ist keine Wertung, insbesondere keine Firmen- oder Dienstleistungsempfehlung verbunden. Weitere Informationen zu Links finden Sie im Impressum.

Logo: DFSZ - Deutsches Forst Service Zertifikat

Gesetzliche Pflichten und Mindeststandards

Beauftragen Sie Dritte mit der Durchführung von Maßnahmen, sind Sie als Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die Vorschriften für Arbeitssicherheit (Unfallverhütungsvorschriften) sowie Bodenschutz (Bundesbodenschutzgesetz) eingehalten werden. Die Zusammenarbeit mit zertifizierten Unternehmern garantiert Ihnen die Einhaltung von Qualitätsstandards. Ein Zertifizierungssystem von Forstunternehmern ist das Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ). Die Erteilung des Zertifikats erfolgt nach Prüfung durch eine Zertifizierungsstelle. Es setzt voraus, dass die Forstunternehmer umwelt- und sicherheitsbewusst arbeiten, sich an soziale Standards halten und eine hohe Arbeitsqualität sicherstellen können.

Verträge schriftlich abschließen

Wenn Sie Dritte mit Arbeiten in Ihrem Wald beauftragen, ist es empfehlenswert, dies mit einem schriftlichen Vertrag und/oder mindestens einem genauen Arbeitsauftrag zu vereinbaren. Die zu leistende Arbeit sollten Sie in einem Leistungsverzeichnis möglichst genau beschreiben. So sorgen Sie dafür, dass die beauftragten Arbeiten gemäß Ihrem Auftrag erledigt und alle rechtlichen Vorschriften beachtet werden. Die Schriftform hilft möglichen Ärger nach Auftragserledigung auszuschließen (z. B. Haftung, Gewährleistung).

Weitere Informationen