Wald vererben - Die Zukunft Ihres Waldeigentums

Es braucht zwei bis drei Generationen an Pflege, Fürsorge und Bewirtschaftung, bis die Bäume im Wald ausgewachsen sind. Viele Arbeiten in der Waldpflege sind dazu nötig und kommen erst der nächsten oder übernächsten Generation zu Gute. Machen Sie sich daher Gedanken, wer Ihren Wald nach Ihnen erben und weiterführen soll. Immer öfter stehen die künftigen Erbinnen und Erben vor der Situation, sich mit dem Thema Waldbesitz noch nie zuvor auseinandergesetzt zu haben. Wenn die Vorbesitzerin oder der Vorbesitzer nicht mehr gefragt werden kann, müssen sie sich Wissen und Fertigkeiten erst langsam erarbeiten.

Aktualisiert am: 13.06.2024
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Unser Wald für unsere Kinder

Richtig vererben und Wissen vermitteln

Wer die Erbinnen und Erben rechtzeitig in die Waldbewirtschaftung mit einbezieht, kann wertvolles Wissen und Erfahrungen vermitteln und erhalten. Vom Verlauf der Grenzen, bis zur Kenntnis der richtigen Ansprechpersonen vor Ort können Sie Ihren späteren Erben ein Stück Sicherheit mit auf den Weg geben. Insbesondere bei Schädlingsbefall oder Sturmereignissen, wenn schnelles Handeln erforderlich ist, zahlt sich dieses Vorwissen aus.

Testament

Sie können die Weitergabe Ihres Waldbesitzes mit einer testamentarischen Verfügung regeln. Ein Testament können Sie selbst erstellen (handschriftlich mit Datum und Ihrer Unterschrift versehen). Sie können ein Testament aber auch in Zusammenarbeit mit einem Notar oder Rechtsanwalt aufsetzen und es verwahren lassen.

Überlegen Sie sich, wer Ihren Wald erben und fortführen soll oder kann. Überlegen Sie auch, welche Informationen und Unterlagen für eine geregelte Weiterbewirtschaftung notwendig sind.

Übergabe

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Wald an Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger zu übergeben. Sie können der Erbin bzw. dem Erben mit Ihren Erfahrungen und mit Rat und Tat zur Seite stehen. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, eine Übergabe zu gestalten – von der Schenkung des Waldes bis zu einer vertraglichen Regelung mit Nießbrauchrechten. Anwaltskanzleien, Notarbüros und berufsständische Vertretungen bieten hierzu Beratung an.

Erfahrungen teilen - Perspektiven ermöglichen

Was Sie heute über Ihren Wald wissen, mussten Sie sich aneignen und erlernen. Sie können Ihrer Nachfolgerin bzw. Ihrem Nachfolger Perspektive, Sicherheit und auch Begeisterung für den eigenen Wald mitgeben, wenn Sie ihr bzw. ihm das Wichtigste aus Ihrer Sicht mitgeben.

Weiß-Oranger Sammelordner mit Aufdruck "Mein Wald" (Foto: Jan Böhm)
Anregungen für Wissensvermittlung: Verwahren Sie alle wichtigen Unterlagen und Dokumente zum Wald in einem zentralen Ordner.

Gehen Sie mit Ihrer Nachfolgerin bzw. Ihrem Nachfolger so oft wie möglich in den Wald. Besprechen Sie Ihre Ziele und Sichtweisen im Umgang mit dem Wald. Markieren und gehen Sie gemeinsam die Grenzen ab. Stellen Sie ihr bzw. ihm die wichtigsten Ansprechpartnerinnen und -partner vor und erzählen Sie von Ihren Erfahrungen mit dem Wald.

Sammelordner für Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer

Weitere Informationen

Zeichnung eines bayerischen Forstbeamten (Grafik: Nicole Maushake)
Unser Tipp:

Fragen kostet nichts! Unsere Beratungsförsterinnen und -förster helfen bei Fragen zu Ihrem Wald gerne weiter. Mit unserem praktischen Försterfinder können Sie schnell Ihren zuständigen Förster oder Ihre Försterin vor Ort finden.

Försterfinder